Ingenieurbüro Mayr GmbH

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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW – Beratung

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (Unternehmensgründung ab dem fünften Jahr)
  • Keine Freiberufler

Branchenausschlüsse

  • Baugewerbe
  • Eisen- und Stahlindustrie
  • Einzelhandel, sofern nicht Versandhandel
  • Land-, Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
  • Bergbaus und sonstige Urproduktionen (z.B. Abbau von Sand, Kies u. ä.)
  • Energie- und Wasserversorgung
  • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime und ähnl.
  • Kunstfaserindustrie
  • Flughäfen

EU-Mittelstandsdefinition muss erfüllt sein.

Was?

umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen für betriebliche Maßnahmen aus Anlass

  • der Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,

► wird hier nicht weiter erläutert.

  • einer frühzeitigen Umstrukturierung,
    • Branchenwechsel, Umstellung der Produktionsprozesse, Prozessoptimierung
  • einer notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte,
    • Internationalisierung, neue Marktsegmente/Zielgruppen z. B. durch Erweiterung/Veränderung der Produktpalette

► Hierzu zählt die Qualitätsmanagementberatung.

  • einer geplanten Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin oder einen -nachfolger,
  • einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU oder
  • der Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW oder
  • einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt.

► wird hier nicht weiter erläutert.

Wie?

Es können zwei  Beratungsphasen gesondert gefördert werden:

1. Phase: eine individuelle Ist-Analyse sowie Schwachstellenanalyse sowie Machbarkeitsstudie.

2. Phase: Umsetzungsberatung mit einer Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen an.

Rahmenbedingungen

Jeweils max. 4 Tagewerke

Durchführungszeitraum je Phase max. 2 Monate

Jede Phase erfordert eigenes Antragsverfahren.

Die Höhe der Förderung/max. Tagessatz:

50 % der Beratungskosten/ 1.250 € ohne MwSt. bei zuvor genannten Beratungsthemen

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  1. Es handelt sich hierbei um ein öffentlich-rechtliches Verfahren. Zuerst wird der Antrag gestellt
  2. Der Antrag wird mit dem vorgeschriebenen Antragsvordruck vor Vorhabensbeginn gestellt. Der Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:
    1. Formgebundener Antrag mit Anlagen
    2. Angebot des Beraters
    3. KMU-Erklärung
    4. Bilanzunterlagen (2 Jahre) und aktuelle BWA
    5. De-minimis-Erklärung
    6. Legitimationsunterlagen (HR-Auszug + Kopie Personalausweis
    7. Evtl. weitere individuelle Unterlagen
  3. Das Antragsformular kann unter www.nrwbank.de heruntergeladen werden.
  4. Der Leistungsvertrag mit dem Berater wird nach Antragseingang bei der NRW.BANK abgeschlossen.
  5. Nun erfolgt die Beratungsphase.
  6. Die NRW:BANK entscheidet über die Förderung ggf. im Einvernehmen mit dem Fachministerium.

Die Förderung im Überblick

Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-NRW – Beratung

Kontakt:

NRW.BANK
Service-Center
Telefon:+49 211 91741-4800
Fax:+49 211 91741-7832
E-Mail: info@nrwbank.de

http://www.nrwbank.de/foerderthemen

http://www.nrwbank.de/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-Beratung/