- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (Unternehmensgründung ab dem fünften Jahr)
- Keine Freiberufler
Branchenausschlüsse
- Baugewerbe
- Eisen- und Stahlindustrie
- Einzelhandel, sofern nicht Versandhandel
- Land-, Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
- Bergbaus und sonstige Urproduktionen (z.B. Abbau von Sand, Kies u. ä.)
- Energie- und Wasserversorgung
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime und ähnl.
- Kunstfaserindustrie
- Flughäfen
EU-Mittelstandsdefinition muss erfüllt sein.
Was?
umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen für betriebliche Maßnahmen aus Anlass
- der Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,
► wird hier nicht weiter erläutert.
- einer frühzeitigen Umstrukturierung,
- Branchenwechsel, Umstellung der Produktionsprozesse, Prozessoptimierung
- einer notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte,
- Internationalisierung, neue Marktsegmente/Zielgruppen z. B. durch Erweiterung/Veränderung der Produktpalette
► Hierzu zählt die Qualitätsmanagementberatung.
- einer geplanten Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin oder einen -nachfolger,
- einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU oder
- der Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW oder
- einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt.
► wird hier nicht weiter erläutert.
Wie?
Es können zwei Beratungsphasen gesondert gefördert werden:
1. Phase: eine individuelle Ist-Analyse sowie Schwachstellenanalyse sowie Machbarkeitsstudie.
2. Phase: Umsetzungsberatung mit einer Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen an.
Rahmenbedingungen
Jeweils max. 4 Tagewerke
Durchführungszeitraum je Phase max. 2 Monate
Jede Phase erfordert eigenes Antragsverfahren.
Die Höhe der Förderung/max. Tagessatz:
50 % der Beratungskosten/ 1.250 € ohne MwSt. bei zuvor genannten Beratungsthemen
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Es handelt sich hierbei um ein öffentlich-rechtliches Verfahren. Zuerst wird der Antrag gestellt
- Der Antrag wird mit dem vorgeschriebenen Antragsvordruck vor Vorhabensbeginn gestellt. Der Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:
- Formgebundener Antrag mit Anlagen
- Angebot des Beraters
- KMU-Erklärung
- Bilanzunterlagen (2 Jahre) und aktuelle BWA
- De-minimis-Erklärung
- Legitimationsunterlagen (HR-Auszug + Kopie Personalausweis
- Evtl. weitere individuelle Unterlagen
- Das Antragsformular kann unter www.nrwbank.de heruntergeladen werden.
- Der Leistungsvertrag mit dem Berater wird nach Antragseingang bei der NRW.BANK abgeschlossen.
- Nun erfolgt die Beratungsphase.
- Die NRW:BANK entscheidet über die Förderung ggf. im Einvernehmen mit dem Fachministerium.
Die Förderung im Überblick
Kontakt:
NRW.BANK
Service-Center
Telefon:+49 211 91741-4800
Fax:+49 211 91741-7832
E-Mail: info@nrwbank.de
http://www.nrwbank.de/foerderthemen
http://www.nrwbank.de/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-Beratung/