Benötigt man externe Unterstützung bei der Realisierung von Qualitätsmanagement-Projekten, ist dies automatisch mit Investitionen verbunden. Kleinen und mittelständischen Unternehmen fällt es häufig schwer diese finanziellen Mittel aufzubringen. Fördermöglichkeiten bestehen u.a. für Unternehmen die unter eine der folgenden Kategorien fallen.
Die europäische KMU-Definition ist in der Empfehlung 2003/361/EC geregelt.
Erfasst werden drei Kategorien von Unternehmen:
- Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeiter und = € 2 Mio. Jahresumsatz oder = € 2 Mio. Bilanzsumme
- Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeiter und = € 10 Mio. Jahresumsatz oder = € 10 Mio. Bilanzsumme
- Mittlere Unternehmen: < 250 Mitarbeiter und = € 50 Mio. Jahresumsatz oder = € 43 Mio. Bilanzsumme.
Diverse Förderprogramme extra zugeschnitten auf Beratungsleistungen bieten dafür Zuschüsse an. Hierzu zählen:
- Potentialberatung (Programm des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW)
- Förderung des unternehmerischen Know-hows (Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)
- Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW – Beratung (Förderung des Landes NRW durch die NRW.BANK)