Umweltschutzbeauftragter
für alle umweltrelevanten Unternehmen
Der Umweltschutzbeauftragte berät die Unternehmensleitung und die Betriebsangehörigen in allen Themengebieten des Umweltschutzes, die für den betrieblichen Umweltschutz von Bedeutung sein können. Er muss den Nachweis zur Fachkunde für die Bereiche Immissions- und Gewässerschutz sowie Abfall besitzen.
Betriebsbeauftragte im Umweltschutz haben die Aufgaben im Sinne einer betrieblichen Eigenüberwachung und dienen einer Stärkung der betrieblichen Eigenverantwortung.
Wir beraten Sie gerne telefonisch und vor Ort. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail, Telefon oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Zu den typischen Tätigkeiten des Umweltbeauftragten gehören nach § 54 BlmSchG, § 65 WHG und § 60 KrWG, wenn diese Gesetze in Ihrem Unternehmen zutreffend sind:
Die Unternehmensleitung kann dem Umweltbeauftragten für die Beseitigung und die Begrenzung der Auswirkungen von Störungen, die zu Gefahren für Mensch oder Umwelt führen können oder bereits geführt haben, Entscheidungsbefugnisse übertragen. Dies sollte detailliert im Vorhinein abgestimmt und schriftlich in einem gesonderten Dokument dokumentiert werden.