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Umweltmanagement-Beauftragter (UMB)

für alle UM-Systeme

Der Umweltmanagementbeauftragte (UMB) hat vergleichbare Aufgaben für die Umwelt wie der Qualitäts-managementbeauftragte (QMH) für die Qualität eines Unternehmens.

Er trägt die Verantwortung für die operative Umsetzung des Umweltmanagementsystems (UMS) im Betrieb. Als Umweltmanagement bezeichnet man alle Aktivitäten und Maßnahmen eines Unternehmens, die Umweltpolitik und Firmenziele umzusetzen, um die umweltbezogenen Leistungen kontinuierlich zu verbessern. Das UMS umfasst dabei die Planung, Lenkung, Sicherung und Verbesserung unter dem Einsatz der entsprechenden Ressourcen wie Infrastruktur und Equipment. Die gängigsten UMS sind die europäische EMAS-Verordnung und die internationale DIN EN ISO 14001.

Zwar wird der „spezielle Beauftragte des Managements“ für das Umweltmanagementsystem nicht mehr explizit gefordert; allerdings müssen die spezifischen Rollen und Verantwortlichkeiten,  die in 5.3 beschrieben sind, explizit zugeordnet werden. Gemäß den aktuellen Forderungen im Kapitel 7.2 der ISO 14001 muss das oberstes Führungsgremium der Organisation sicherstellen,     sicherstellen, dass diese Personen auf Grundlage angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind. und ungeachtet anderer Zuständigkeiten, festgelegte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse hat/haben, um sicherzustellen, dass ein Umweltmanagementsystem in Übereinstimmung mit den Anforderungen der internationalen Norm eingeführt, verwirklicht und aufrechterhalten wird; über die Leistung des Umweltmanagementsystems an das oberstes Führungsgremium zur Bewertung, einschließlich Empfehlungen für Verbesserungen, zu berichten.

Im Anhang A der ISO 14001 werden im Abschnitt A 7 die entsprechenden Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse genauer beschrieben. Hier wird definiert, dass es in großen oder komplexen Organisationen mehr als einen solchen Beauftragten geben kann. In kleinen und mittleren Unternehmen können diese Verantwortlichkeiten von einer einzigen Person wahrgenommen werden. Es ist außerdem wichtig, dass die Schlüsselfunktionen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Umweltmanagementsystem klar definiert und allen Personen kommuniziert werden, die für die Organisation oder in ihrem Auftrag arbeiten.

Wir beraten Sie gerne telefonisch und vor Ort. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail, Telefon, Kontaktformular oder nutzen Sie unsere Angebotsanfrage.

Typische Tätigkeiten des UMB:
Welche Arbeiten ein UMB in einem Umweltmanagementsystem durchzuführen hat, kann in jedem Unternehmen sehr unterschiedlich sein. Viele Tätigkeiten ergeben sich dabei aus den Forderungen der Norm. Zu diesen zählen alle Tätigkeiten, welche das Umweltmanagementsystem betreffen, wie:

  • Mitwirkung bei der Erstellung und regelmäßigen Überprüfung der Umweltpolitik (Kap. 5.2),
  • Bestimmung der Risiken und Chancen , in Verbindung mit ihren Umweltaspekten (siehe 6.1.2), bindenden Verpflichtungen (siehe 6.1.3) und anderen in 4.1 und 4.2 ermittelten Themen und Anforderungen
  • Erfassung und regelmäßige Bewertung der direkten und indirekten Umweltaspekte (Kap. 6.1.2),
  • Erfassung und Überprüfung aller rechtlichen Verpflichtungen und andere Anforderungen durch die Führung und Aktualisierung des unternehmensspezifischen Rechts- und Genehmigungskatasters (Kap. 6.1.3),
  • Festlegung und Überwachung von Umweltzielsetzungen, -einzelzielen und –programmen (Kap.6.2),
  • Unterstützung bei der Festlegung von Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeit und Befugnis der Mitarbeiter mit Umweltrelevanz (Kap. 7.1),
  • Unterstützung bei der Erstellung von Schulungsplänen (Kap. 7.2),
  • Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Dokumentation interner und externer Kommunikationsprozesse (Kap. 7.4)
  • Lenkung von Dokumenten des Umweltmanagementsystems (Kap. 7.5),
  • Überwachung und Kontrolle der umweltmanagementspezifischen betriebliche Planung und Steuerung (Kap. 8.1),
  • Erstellung, Einführung und regelmäßige Überprüfung von Verfahren und Anweisungen zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr (Kap. 8.2),
  • Tätigkeiten zur Überwachung und Messung umweltrelevanter Leistungen, Zielsetzungen und Einzelzielen (z. B. Kennzahlen) sowie Kontrolle von umweltrelevanten Überwachungs- und Messgeräten (Kap. 9.1),
  • Unterstützung bei der Bewertung von Rechtsvorschriften (Kap. 9.1.2),
  • Bearbeitung und Überwachung von Nichtkonformitäten, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (Kap. 10.2),
  • Unterstützung und Kontrolle der Lenkung von umweltrelevanten Aufzeichnungen (Kap. 7.5.2),
  • Erstellung von Auditprogramm und Auditplanung sowie Unterstützung und Durchführung (wenn neutral und unabhängig) von internen Audits (Kap. 9.2),
  • Regelmäßige Berichterstattung und Unterstützung bei der Erstellung der Managementbewertung (Kap. 9.3),
  • Begleitung von Lieferanten- und Behördenaudits,
  • Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter zu Themen des Umweltmanagementsystems,
  • Kontaktperson für Behörden, Zertifizierer und interessierte Parteien,