Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz haben ein sehr umfangreiches Aufgabenfeld, welches in §§ 53 und 54 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschrieben ist. Die Immissionsschutzbeauftragten beraten den Betreiber und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können und erstatten dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. Sie sollten als Ausbildungsvoraussetzung ein naturwissenschaftliches Studium besitzen.
Wir beraten Sie gerne telefonisch und vor Ort. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail, Telefon oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Das Aufgabenfeld des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz ist im § 54 BImSchG beschrieben und umfasst:
Beratung des Betreibers
Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher
Verfahren
Schulung der Betriebsangehörigen
Kontaktstelle zu Behörden
Aufklärung der Betriebsangehörigen
Hinweise auf Verbesserungen
Mitteilung festgestellter Mängel
Darstellung der Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
Jahresbericht an Betreiber
Überwachung der Einhaltung von Vorschriften
Abwicklung von Genehmigungsverfahren
Betreuung von Gutachten und Messungen
Kontrolle der Betriebsstätten
Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz muss dabei die Fachkunde nach §53 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nachweislich besitzen und diese regelmäßig durch Fortbildungen auffrischen. Er ist bei der zuständigen Behörde nach (§55 BImSchG) als Beauftragter anzuzeigen.
Stets sollte er einen aktuellen Überblick aller aktuellen Gesetzestexte der BImSchG und der TA-Luft haben, welche für den Betrieb der Anlage erforderlich sind. Der Immissionsschutzbeauftragte sollte ferner ein technisches Studium oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, die es ihm ermöglichen, die Verfahrenstechnik der Anlage und den sicheren Betrieb zu gewährleisten.
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