Beauftragter für Gewässerschutz
gemäß WHG
Die Notwendigkeit, einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz zu bestellen, wird im §§ 64 – 66 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Dieser übernimmt dabei Beratungsaufgaben zum Gewässerschutz gegenüber Gewässerbenutzer und Betriebsangehörigen. Er ist befugt, die Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen, die für den Gewässerschutz relevant sind, zu überwachen. Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten, haben unverzüglich einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. Die zuständige Behörde kann jedoch auch unter dieser Einleitmenge bei bestimmten Kriterien die Benennung eines oder mehrerer Gewässerschutzbeauftragten anordnen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Gewässerbenutzer.
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Der Aufgabenkatalog des Gewässerschutzbeauftragten ist im § 65 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Er übernimmt dabei Kontrollaufgaben zur Überwachung und Einhaltung der Vorschriften, Nebenbestimmungen und Anordnungen im Interesse des Gewässerschutzes. Hierbei handelt es sich um
Im Einzelfall kann die zuständige Behörde die aufgeführten Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten noch näher festlegen.
Dokumentationsaufgaben gehören ebenso zu seinem Aufgabengebiet. Dabei sollte er eine regelmäßige Kontrolle der Abwasseranlagen und Messungen durchführen und die Ergebnisse und Aufzeichnungen interpretieren und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleiten.
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz muss die Fachkunde nach §§ 23 und 62 sowie 66 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) und § 55 Absatz 2 des BImSchG nachweislich besitzen und diese regelmäßig durch Fortbilden aktualisieren. Dabei muss er eine fachspezifische Ausbildung oder Studium besitzen und sich in allen wasserrechtlichen Fragen und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auskennen, welche auf das Unternehmen zutreffen.
Hierbei handelt es sich u. a. um Kenntnisse in den folgenden Gebieten: