Wer?
- Jungunternehmen (Unternehmensgründung kürzer als 2 Jahre)
- Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr der Unternehmensgründung)
- u. a.
EU-Mittelstandsdefinition muss erfüllt sein.
Was?
Allgemeine Beratungen, d. h wirtschaftliche oder organisatorische Themen
► Hierzu zählt die Qualitätsmanagementberatung.
Spezielle Beratung, u. a. Themen zur Integration diverser Beschäftigungsgruppen
► wird hier nicht weiter erläutert.
Unternehmenssicherungsberatung sowie Folgeberatungen
► wird hier nicht weiter erläutert.
Wie?
Es erfolgt eine individuelle Ist-Analyse sowie Schwachstellenanalyse. Dem schließt sich eine Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen an.
Rahmenbedingungen
Einzelberatung
Nicht länger als 5 Tage
Beratungsbericht
Kein Rechtsanspruch auf Zuschuss
Die Fördersätze sind standortabhängig:
Standort |
Fördersatz |
---|---|
Neue Bundesländer (ohne: Berlin, Region Leipzig) |
80 % |
Region Lüneburg |
60 % |
Alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig (ohne: Region Lüneburg |
50 % |
Die Höhe der Förderung liegt zwischen 1.500 € und 3.200 €.
Standort |
Fördersatz |
---|---|
Neue Bundesländer (ohne: Berlin, Region Leipzig) |
80 % |
Region Lüneburg |
60 % |
Alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig (ohne: Region Lüneburg |
50 % |
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Das Unternehmen stellt online den Förderantrag über die Antragsplattform des BAFA und ist auch Zuwendungsempfänger.
- Der Antrag wird geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Danach darf mit der Beratung begonnen werden, d. h. ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Nun erfolgt die Beratungsphase.
- Nach ihrer Durchführung erfolgt die Bezahlung des Eigenanteils. Dies ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss (vergleiche Tabelle oben) und muss beglichen werden, bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.
- Max 6 Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dies geschieht ebenfalls über die Online-Plattform der BAFA. Der Verwendungsnachweis besteht aus folgenden Unterlagen:
- ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular (auf der Plattform verfügbar)
- ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung (auf der Plattform verfügbar),
- ein Beratungsbericht des Beraters,
- die Rechnung des Beratungsunternehmens und
- der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.
- Inhaltlich überprüft werden die Unterlagen zunächst von der Leitstelle, bevor das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Bewilligung entscheidet. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Förderung im Überblick
Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen ab 2016)
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/index.html
DIHK Service GmbH
Beratungsförderung für den Mittelstand