Abfallbeauftragter
Betriebsbeauftragte für Abfall definieren ihre Aufgaben aus den § 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Sie beraten den Betreiber und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Es sind spezielle Betreiber zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten verpflichtet. Sie sollten dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen erstatten.
Akkreditierung
Bei einer Akkreditierung handelt es sich, um eine Kompetenzbestätigung für Laboratorien, durch eine dritte Seite bestimmte Aufagben duchführen zu können. Es ist ein objektiver Beleg für die Güte und Kompetenz der durchgeführten Tätigkeiten und verweist auf ein kompetentes, unabhängiges und vertrauenswürdiges Labor. Die DakkS bescheinigt die fachliche und technische Kompetenz, bezogen auf die akkreditierten Prüf- und Kalibrierverfahren. Wichtig bei einer Akkreditierung sind die messtechnischen Rückverfahren, diese müssen Aussagen zu Messunsicherheiten und zu messtechnischen Rückführungen enthalten.
Das Akkreditierungsverfahren ist in 4 Phasen eingeteilt:
1. Antragsphase
– Anfrage
– Antrag
– Prüfung des Antrags
– Vorbegehung (optional)
2. Begutachtungsphase
– Auswahl der Begutachter
– Beauftragung der Begutachter
– Dokumentenprüfung
– Begehung vor Ort
– Begutachtungsbericht
3. Akkreditierungsphase
– Entscheidung durch Akkreditierungsausschluss
– Ausstellung des Akkreditierungsbescheids und der
Akkreditierungsurkunde
– Verzeichnis der akkreditierten Stellen
4. Überwachungsphase:
– Wiederholungsbegutachtung
– Erweiterung / Änderung der Akkreditierung
– Reakkreditierung
– Beenden einer Akkreditierung
Akkreditierungsbegutachtung (DAkkS)
Die Akkreditierungsbegutachtung wird von der DAkks durchgeführt und ist ein systematischer, unabhängiger, dokumentierter Prozess zur Überprüfung der Einhaltung der Normvorgaben. Das Hauptaugenmerk des Akkreditierungsaudits ist die Ermittlung, ob die festgelegten Anforderungen erfüllt wurden und der erhoffte Qualitätsprozess stattgefunden hat. Dies erfolgt durch die Überprüfung von Aufzeichnungen, Befragungen, Fakten und Nachweisen.
Alarmplan
Ein Alarmplan ist für jedes Unternehmen notwendig und regelt den Meldeablauf, den Alarmablauf, das Verhalten aller Mitarbeiter, den Einsatz der Einsatzkräfte und der notwendigen Hilfsmitteln. Vor der Erstellung eines betriebsspezifischen Alarmplans muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Eine regelmäßige Überprüfung und Durchführung des Alarmplans ist ebenso zwingend. Wesentliche Bestandteile sind die Darstellung und Erläuterung der Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr von möglichen Unfällen.
In einem Alarmplan sollten folgenden Aspekte bezüglich des Verhaltens im Alarmfall aufgeführt sein:
– Ruhe bewahren
– Brand melden
– Anweisungen beachten
– In Sicherheit bringen
– Besondere Verhaltensregeln ausüben
Arbeitsanweisung
Bei Arbeitsanweisungen handelt es sich um Anleitungen, die einheitlich, fehlerfrei und nachvollziehbar zum Ausdruck bringen, wie eine bestimmte Tätigkeit richtig durchgeführt werden soll. Wichtig ist, dass nur die wichtigsten Arbeitsschritte enthalten sind, damit die geforderte Arbeitsweise auf konkrete Einzelfälle angepasst werden kann. Arbeitsanweisungen können schriftlich sowie mündlich erteilt werden. Im Allgemeinen gelten sie für neue Mitarbeiter als Leitfaden und für bereits eingearbeitete Mitarbeiter als Nachschlagewerk.
ASA-Sitzung
Unter einer ASA-Sitzung versteht man eine Sitzung des Arbeitssicherheitsausschusses, bei der inner- und außerbetriebliche Partner zusammenkommen, um die Arbeitssicherheit zu überprüfen. Es erfolgt ein Abgleich der Soll- und Ist-Situation im Betrieb. So können Gefährdungspotenziale rechtzeitig erkannt und behoben werden. Durch eine ASA-Sitzung erlangt der Betrieb externe Erfahrungen für den Betrieb und verschiedene Sichtweisen zur Optimierung der Arbeitsbedingungen.
Eine ASA-Sitzung hat folgenden Ablauf:
1. Erste Sitzung des Arbeitsschutzausschusses
– Schaffung gemeinsamer Informationsgrundlagen
– Festlegung für das Vorgehen
2. Besprechung
– Zuordnung der Betreuungsgruppe
– Ermittlung der betriebsspezifischen Betreuung anhand Auslösekriterien
3. Zweite Sitzung des Arbeitsschutzausschusses
– Diskussion und Ermittlung des Korrekturbedarfs
– Vorstellung der konkretisierten und zugeordneten Aufgaben und Zeitansätze
4. Bearbeitung durch betriebsärztlichen Dienst
-Prüfung und Korrektur der Vorschläge
-Erstellung eines Angebots
5. Endabstimmung der Leistung und ihrer Aufteilung
6. Weiterleitung zur Mitbestimmung an den Betriebsrat
7. Schriftliche Vereinbarung und Dokumentation der vereinbarten Leistungen
8. Information der Beschäftigten und Führungskräfte
Auditberichte
Ein Auditbericht muss eine vollständige, genaue und klare Aufzeichnung des Audits liefern wie:
– Angaben der Auditziele, des Auditumfangs und der relevanten
Vorgaben
– Auditauftraggeber, -teilnehmer, -termine und -orte
– Auditfeststellungen mit zugehörigen Nachweisen
– Angaben über die Erfüllung der Auditkriterien
– Auflistung der erkannten Verbesserungspotenziale
– Auditschlussfolgerungen
– Dokumente, aus denen sich der Auditbericht zusammensetzt
Durch Beobachtungen, Befragungen und Stichproben , werden während des Audits Nachweise gesammelt und dokumentiert. Der Auditor muss objektive und klare Aussagen treffen und diese mit verifizierbaren Nachweisen belegen. Vermutungen oder Generalisierungen im Positiven als auch im Negativen sind nicht zulässig. Ein Audit stellt immer nur eine Stichprobe dar, deshalb kann sich die Aussage nur auf die betrachteten Umfänge beziehen, jedoch ist die Nennung der betrachteten Stichprobe und der relevanten Auditkriterien sehr wichtig.
Aus der Summe der erfassten Informationen wird die Auditfeststellung gezogen, nur wenn dieses richtig getroffen wurden war das Audit ergebniswirksam. Eine Feststellung sollte sich auf die Konformitätsaussage beziehen, ob die von der Organisation selbst festgelegten Anforderungen konform mit den jeweiligen Normvorgaben sind sowie auf die Bewertung der verwirklichten Aktivitäten und des Grades der Aufrechterhaltung des Systems.
Betriebsanweisungen
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitnehmer über Gefahren am Arbeitsplatz und die Risiken aktiv zu informieren, und sie entsprechend regelmäßig zu unterweisen. Betriebsanweisungen sind speziell auf das Unternehmen zugeschnittene arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene, verbindliche schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers. Sie legen fest, welche erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln hinsichtlich der Gefahren für Mensch und Umwelt einzuhalten sind. Man unterscheidet zwischen 3 Arten von Betriebsanweisungen, den Betriebsanweisungen nach §14 der Gefahrstoffverordnung, den Sicherheitstechnischen Betriebsanweisungen und den Betriebsanweisungen nach § 14 Biostoffverordnung.
Eine Betriebsanweisung muss folgende Inhalte umfassen:
1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit
2. Gefahrstoffe (Bezeichnungen)
3. Gefahren für Mensch und Umwelt
4. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
5. Verhalten im Gefahrenfall
6. Erste Hilfe
7. Sachgerechte Entsorgung
Betriebsarzt
Jede Firma ist dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt zu benennen, der über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügt. Ein Betriebsarzt hat unter anderem die Aufgabe,
– das Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen,
– bei der Organisation der Ersten-Hilfe-Einrichtungen zu helfen,
– die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und ihren Einfluss auf die Gesundheit der Beschäftigten zu untersuchen.
Er muss die Unternehmer und Beschäftigten bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten, die ständige Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter im Blick haben und die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Außerdem muss er in regelmäßigen Abständen die Arbeitsstätten begehen.
BGV A1
Die BGV A1 ist die zentrale Basisvorschrift, des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks für Präventionen. Sie verbindet das berufsgenossenschaftliche Satzungsrecht mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht. Die wesentlichen Inhalte sind die grundsätzlichen Vorschriften des Arbeitgebers (Beurteilen der Arbeitsbedingungen, Unterweisen der Beschäftigten, u.v.m.) , die Aufgaben des Versicherten (Unterstützung des Arbeitgebers bei Sicherheitsmaßnahmen, Melden von Gefahrpotenzialen, u.v.m.) und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Bildung, sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstung u.v.m.).
BGV A3
Die BGV A3 beschreibt die pflichtgemäße Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel. Sie gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und nichtelektronische Arbeit in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Jedes Unternehmen ist verpflichtet die elektronischen Geräte in bestimmten Zeitabständen zu prüfen, um so die Gefährdungspotenziale zu verringern.
Brandschutz
Es gibt zwei Arten des Brandschutzes, zum einen den vorbeugenden Brandschutz, der die Maßnahmen der Brandverhütung und Brandausweitung beinhaltet und den abwehrenden Brandschutz, der die Maßnahmen der Gefahrenbekämpfung einschließt. Um Bränden optimal entgegenzuwirken, sollte jedes Unternehmen bestimmte Einrichtungen besitzen, wie z.B. einen Flucht- und Rettungsplan, der zur Darstellung der Flucht-/ Rettungswege und der Erste-Hilfe-Einrichtungen dient, Feuerwehrpläne, die für die rasche Orientierung in einem Gebäude helfen, einen Brandschutzbeauftragten, der bei Fragen des Brandschutzes oder bei brandschutztechnischen Mängeln zur Verfügung steht sowie Feuerlöscher und Brandmelder.
Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte in einem Unternehmen wird von dem Arbeitgeber ernannt und muss die Beschäftigten bei Fragen zum Brandschutz unterstützen und beraten. Er sollte in einem Unternehmen Gefahrenpotenziale frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Allgemein kann man sagen, je größer die möglichen Gefährdungen in einem Betrieb, desto höher ist die erforderliche Qualifikation. Die wesentlichen Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind, einen Beitrag zur Verbesserung der Unternehmenssicherheit zu leisten, Brandschutzordnungen aufzustellen bzw. zu aktualisieren, die brandschutztechnischen Betriebseinrichtungen zu überwachen und die brandschutztechnischen Mängel zu beseitigen.
Brandschutz und Erste Hilfe
Jeder Arbeitgeber muss verschiedene Maßnahmen in seinem Unternehmen ergreifen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dies kann durch verschiedene Faktoren geschehen wie der Brandschutzordnung, den Brandschutzbeauftragten und der Erste-Hilfe-Versorgung. Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter die nötigen Kenntnisse über diese Faktoren haben. Beschäftigte müssen Teile der Aufgaben der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung in einem Unternehmen übernehmen.
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DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle)
Die DAkks ist die privatrechtliche Akkreditierungsstelle für Deutschland und bewertet neutral die Qualität von Laboratorien. Sie begutachtet, bestätigt und überwacht die Fachkompetenz von Laboratorien, Zertifizierungs- und Inspektionsstellen. Die Akkreditierung durch die DAkkS bestätigt, dass die Laboratorien ihre Aufgaben fachkundig und nach geltenden Anforderungen erfüllen.
DIN EN ISO
Trägt eine Norm die Kennzeichnung DIN EN ISO, handelt es sich um eine allgemeine anerkannte Internationale und Europäische Normen, die von dem Deutschen Institut für Normung übernommen wurden und besonders im technischen Bereich Anwendung finden. n der EU wird heute weitgehend eine Vereinheitlichung der nationalen Normen angestrebt. Die Normungen beruhen auf gesicherten Ergebnissen der Wissenschaft, der Technik und der Erfahrungen und stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. Grundsätzlich kann man sagen, dass die DIN-Normen private Regelwerke mit Empfehlungscharakter darstellen und von Unternehmen angewendet werden können aber nicht müssen. Sie dienen der Sicherheit, der Rationalisierung, dem Umweltschutz und der Verständigung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit.
DIN EN ISO 9001
siehe ISO 9001
DIN EN ISO 14001
siehe ISO 14001
DIN EN 50001
siehe ISO 50001
DIN EN ISO/IEC 17025
Die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17025 gilt für Labore die Teil einer Organisation sind und für Labore mit festen und mobilen Einrichtungen. Die DIN EN ISO/IEC 17025 beschreibt bestimmte Anforderungen für jegliche Laboratorien, die sicherstellen sollen, dass die erzeugten Prüf- und Kalibrierungsergebnisse glaubhaft, richtig, vergleichbar und für den Anwender nutzbar sind. Bei den Ergebnissen ist die Rückverfolgbarkeit von großer Bedeutung, da diese im Falle eventueller Haftungsansprüche unverzichtbar ist.
Technische Anforderungen:
Jedes Laboratorium muss bestimmten technischen Anforderungen, welche die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Prüfungen bestimmen, berücksichtigen und erfüllen.
Schätzung der Messunsicherheiten:
Erst mit der Kenntnis von Messunsicherheiten kann man eine sichere Aussage über die Konformität von Messungen oder Kalibrierung fällen. Messungenauigkeiten tauchen in jedem Versuch oder Messergebnis auf, deswegen müssen Laboratorien in der Lage sein, die Messunsicherheiten abzuschätzen und damit umzugehen. Durch diese Abschätzung entsteht eine realistisches Messergebnis. Faktoren, die das Messergebnis beeinflussen können sind z.B. die Probenahme, der Transport und die Lagerung, verschiedene Messgeräte oder die Kalibriernormale/ Referenznormale.
Einweisung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter, Zeitarbeiter und Fremdfirmen
Die Erstunterweisung ist für alle weiteren Unterweisungen fundamental und informiert über die Grundregeln des Arbeitsschutzes. Sie muss unmittelbar bei der Einstellung, bei Veränderungen des Aufgabenbereiches oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel erfolgen und die Aspekte der Qualitäts-, Umwelt- oder Arbeitsschutzmanagementsystemen beinhalten. Ziel des Einarbeitungsprozesses ist die Entwicklung leistungsfähiger, engagierter, integrierter und sich mit dem Unternehmen identifizierender Mitarbeiter. Werden betriebsfremde Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert, muss die Fremdfirma die Einweisung und Eingliederung gewährleisten. Wichtig dabei ist die Art der Unterweisung. Dafür kann man bestimmte Checklisten anwenden, vor allem muss man jedoch ein hohes Maß an Orientierung und Fachkompetenz präsentieren. Die Einweisung und Einarbeitung sollte ver-
schiedene gesetzliche Grundlagen abdecken wie das ArbSchG § 3 und 12, dem BGV A1 § 4 und dem BetrVerfG § 81.
EPD Zertifikate (Environment Product Declaration)
EPD Zertifikate geben Aufschluss über die Einwirkungen von Bauprodukten auf die Umwelt (regenerativer und fossiler Primärenergieverbrauch, Treibhauspotenzial, Versauerungspotenzial von Luft/ Wasser) und nennen alle wichtigen Inhalte zum Lebenszyklus und zur Ökobilanz. Bei Projekten, die eine Beurteilung nach DGNB/ BNB anstreben, vereinfacht eine Umweltproduktdeklaration von Bauteilen (DIN EN 14025 und DIN EN 15804) eine klare Bewertung des gesamten Bauwerks. Die EPD Zertifizierung ist ein geeignetes Mittel, die Umweltleistungen von Bauprodukten zu kommunizieren und das nachhaltige Bauen voranzutreiben. Die Umweltproduktdeklarationen für Bauprodukte haben eine verbindliche, allgemeingültige Basis. Sie werden von Experten und Herstellern erstellt, von unabhängiger Seite verifiziert und stellen eine Grundlage für das nachhaltige Bauen dar.
Erste Hilfe
Die Erste Hilfe beschreibt die Erstversorgung von Verletzten, Vergifteten und Erkrankten bis zum Eintreffen ärztlicher Hilfe. Um bei einem Unfall schnellst möglich reagieren zu können, sollte jedes Unternehmen Ersthelfer, Erste-Hilfe–Materialien und –Räume zu Verfügung stellen.
Ersthelfer
Unter Ersthelfer versteht man ausgebildete Laien, die befähigt sind, im Rahmen der Ersten Hilfe am Ort des Geschehens Maßnahmen zu ergreifen, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit von den Betroffenen abzuwenden. Sie müssen in jedem Unternehmen bzw. in allen Betriebsbereichen vertreten sein.
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Gefährdungsanalyse
Es ist gesetzlich vorgegeben, dass alle Unternehmen eine Gefährdungsanalyse durchführen müssen, um sich potentielle Gefahren, die vom Betrieb ausgehen können, rechtzeitig bewusst zu machen, bei Handlungsbedarf zu handeln und die möglichen Umweltauswirkungen sowie die mögliche Eintrittswahrscheinlichkeit zu prüfen. Um die Umweltauswirkungen und die Eintrittswahrscheinlichkeit von Gefahren zu mindern, sollten praktikable Strategien und allgemein geltende Verhaltensregeln für eine effiziente Gefahrenabwehr analysiert und aufgestellt werden. Bei dieser Aufstellung sollte beachtet werden, dass
– alle voraussehbaren Arbeitsabläufe berücksichtigt werden,
– alle erkennbaren Gefahren und Gefährdungen untersucht werden,
– bei einer Entdeckung von einer Gefährdung diese umgehend beseitigt oder gemindert wird,
– eine Gefahrenanalyse betriebsspezifisch und arbeitsplatzbezogen ist.
Gewässerschutzbeauftragter
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz übernimmt die Kontrollaufgaben zur Überwachung und Einhaltung der Vorschriften, der Bedingungen und der Auflagen des Gewässerschutzes. Er muss im ständigen Interesse des Gewässerschutzes handeln und z.B. die Funktionsfähigkeit der Abwasseranalagen (ordnungsgemäßer Betrieb, Wartung, Messungen des Abwassers) überprüfen. Bei festgestellten Mängeln muss er dem Betrieb diese mitteilen und Beseitigungsmaßnahmen bzw. Verbesserungsvorschläge angeben. Für Unternehmen strebt er eine umweltfreundlichere Produktion an. Dies gelingt durch die Entwicklung/ Einführung interner Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls. Außerdem muss er dem Unternehmen einen jährlichen schriftlichen Bericht erstatten.
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Immissionsschutzbeauftragter
Der Immissionsschutzbeauftragte berät die Betriebe und die Betriebsangehörigen in allen Aspekten des Immissionsschutzes und hat das Ziel durch verbesserte Betriebsabläufe und technische Verfahren die umweltbelastenden Immissionen zu verringern. Die wichtigsten Aufgaben sind unter anderem:
– die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren,
– die Einführung von Verfahren zur Vermeidung oder ordnungsgemäßen Verwertungen von Abfällen
– und die Überwachung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften (Kontrolle der Betriebsstätte, Messungen von
Emissionen und Immissionen).
Er muss bei festgestellten Mängeln dem Betrieb diese mitteilen und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung angeben, sowie dem Unternehmen einen jährlichen schriftlichen Bericht erstatten.
Internes Audit
Interne Audits werden meist von geschulten Mitarbeitern durchgeführt und dienen der Bewertung und Verbesserung des Qualitätsmanagements. Sie werden in geplanten Abständen ausgeführt. Beispielsweise wird bei einem internen Audit gemäß DIN EN ISO 9001 geprüft, ob ihre Anforderungen und die von der Organisation festgelegten Regelungen in der Praxis optimal umgesetzt werden. Das Vorgehen eines internen Audits ist in 4 Schritten eingeteilt:
1. Schritt: Planung des Audits
– Ziele des Audits definieren
– Organisationsbereiche festlegen
– Umfang und Schwerpunkt planen
2. Schritt: Vorbereitung
– Audit-Team bilden
– Audit-Leitfaden erstellen
– Konkreten Zeitplan und beteiligte Personen festlegen
3. Schritt: Durchführung
– Zweck/ Erwartungen des Audits erläutern
– Nachweise über die Umsetzung der Regelung des QM- Systems
sammeln
– Abschlussgespräch mit Leitung der Organisation
4. Schritt: Nachbereitung
– Auditbericht erstellen
– Abweichungen dokumentieren
ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem)
Die DIN EN ISO 9001 legt die allgemeingültigen Anforderungen für ein erfolgreiches Qualitätsmanagement fest. Ziel ist es, die Zufriedenheit des Kunden zu erhöhen und den größtmöglichen Nutzen für den Kunden zu erzielen. Alle Aktivitäten und Entscheidungen werden an den Anforderungen des Kunden ausgerichtet, somit verbessert sich das Kunden-Lieferanten-Verhältnis. Die Prinzipien dieser Norm sind die Kundenorientierung und die Prozessorientierung. Bei der Prozessorientierung stehen die prozessualen Zusammenhänge und die Wechselbeziehung von Aktivitäten im Blickfeld. Die Eingaben werden effektiv und effizient in Ergebnisse umgewandelt. Das Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung wird durch die wiederkehrenden systematischen Tätigkeiten realisiert, die die Anforderungen des Systems erfüllen und verbessern.
Die Struktur der Norm DIN EN ISO 9001 ist, wie folgt:
0. Einleitung
1. Anwendungsbereich
2. Normative Verweisung
3. Begriffe
4. Kontext der Organisation
5. Führung
6. Planung
7. Unterstützung
8. Betrieb
9. Bewertung der Leistung
10. Verbesserung
Die Kernaussagen sind unter den Punkten 4 bis 10 zu finden, so dass sie hier näher genannt werden.
4. Kontext der Organisation:
Die internen und externen Themen der Organisation werden festgelegt.
Interessierte Parteien werden identifziert und ihre Erfordernisse und Erwartungen bezogen auf das Qualitätsmanagementsystem(QMS) bestimmt.
Der Anwendungsbereich des QMS und seine Grenzen werden festgelegt.
Dabei werden benötigte Prozesse und ihre Abhängigkeit untereinander dargestellt.
5. Führung:
Qualitätspolitik und -ziele wird festgelegt. Die Anforderungen des QMS n die Geschätsprozesse integriert und der prozessorientierte Ansatz und der risikobasiertes Denken gefördert. Kundenanforderungen werden ermittelt und vollständig aufgenommen. Verantwortung und Befugnisse werden erteilt.
6. Planung:
Risiken und Chancen für die Organisation werden bestimmt und entsprechende Maßnahmen geplant. Qualitätsziele werden bestimmt und Maßnahmen für ihre Erreichung geplant, wobei hier die Planung von erforderlichen Änderungen am QMS zu berücksichtigen ist.
7. Unterstützung
Die Ressourcen bezogen auf Personal, Infrastruktur und Prozessumgebungsumgebung werden bereitgestellt. Die Kompetenzen der Mitarbeiter werden ermittelt, und Aufgaben müssen spezifisch verteilt werden. Ressorucen zur Überwachung und Messung müssen geeignet sein und bereitgestellt werden. Desweiteren muss die Erstellung und Lenkung der dokumentierten Information sichergestellt und verfügbar sein.
8. Betrieb
Für die qualitätsbestimmenden Bereiche der Produktion sind Verfahren festgelegt, die sicherstellen, dass die bestimmten Anforderungen an Produkte und Dienstleisungen erfüllt werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Kundenanforderungen. Verantwortlichkeiten für die Einhaltung werden hierfür festgelegt. Hierzu gehört auch die Steuerung von nichtkonformen Ergebnissen.
9. Bewertung der Leistung
Um die Konformität mit Forderungen der Kunden sowie Verbesserungen zu erreichen, sind alle Prüftätigkeiten zu planen und der Bedarf anhand statistischer Methoden jährlich durch den QM-Beauftragten zu ermitteln. Dies betrifft eingehende Waren-, Zwischen- und Endprüfungen sowie die Prüfung von Dienstleistungen zur Qualitätssicherung. Dies erfolgt in Form von internen Audits.
während das gesamte QMS mittels der Mangementbewertung überprüft wird.
10. Verbesserung
Chancen zur Verbesserung werden ausgewählt und Maßnahmen getoffen, um die Kundenzufriedenheit zu verbessern. Dies geschieht durch Identifizierung der Nichtkonformitäten, ihre Korrektur und Beseitigung der Ursachen sowie die fortlaufende Überprüfung der Wirksamkeit des QMS durch Ermittlung der Risiken und Chancen, um diese bei der Verbesserung zu berücksichtigen.
ISO 14001 (Umweltmanagement) im Rahmen der Normenfamilie der ISO 14000
Die DIN EN ISO 14001 ist eine weltweit anerkannte Norm zum Umweltmanagement und ist ein Leitfaden zur allgemeinen Organisation. Sie leitet den Aufbau eines Umweltmanagements zur Entwicklung einer Umweltpolitik und zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung. Das Hauptziel der Norm ist die Sicherung der umweltbezogenen Nachhaltigkeit von Produkten und Prozessen und die Vermeidung von Betriebsstörungen oder Störfällen. Im Sinne des P-D-C-A Zyklus (Plan-Do-Check-Act) legt sie die umweltbezogenen Handlungsfelder Politik und Planung, Verwirklichung im Betrieb, Überprüfung und Managementbewertung fest. Sie ist die Hauptmorm und zertifizierbar.
Es gibt verschiedene Kategorien im Rahmen der ISO 14000er Normenfamilie:
• Organisationsorientierte Normen
– Umweltmanagementsysteme – Anforderungen (14001)
– Umweltmanagementsysteme – Leitfaden (14004)
– Umweltbewertung von Organisationen (14015)
– Umweltkommunikation (14063)
• Produktorientierte Normen
– Umweltkennzeichnungen/ -deklarationen (14020, 14021, 14024 14025)
– Ökobilanzen (14040, 14044, 14047, 14048, 14049)
– Ökoeffizienzbewertung (14045)
• Mischformen
– Umweltleistungsbewertung (14031)
– Begriffe (14050)
– Umweltaspekte der Produktentwicklung (14062)
Leitsätze der DIN EN ISO 14001:
• Vorhandensein einer klaren Struktur in den Bereichen Umweltpolitik, Umweltziele und umweltbezogener Maßnahmenpläne
• die ständige Berücksichtigung der Umwelt bei bestimmten Planungen
• ziel- sowie gesetzkonforme Lenkung der umweltrelevanten Prozesse
• Definition formaler Regelungen und Qualifizierung des Personals
• ständige Überwachung und Messung der Umweltaspekte in Hinsicht auf Umweltauswirkungen und Bewertung des Handlungsbedarfs für Verbesserung
Anforderungen an den Betrieb für die Organisation und die tägliche Arbeit:
1. Organisation eines nachhaltigen Umweltmanagements
2. Festlegung und Realisierung einer öffentlich zugänglichen und verbesserungsorientierten Umweltpolitik
3. Planung der Handhabung der Umweltaspekte
4. Verwirklichung eines nachhaltigen Umweltmanagementsystems
5. Managementbewertung
ISO 45001
Die neue Norm ist eine Weiterentwicklung der OHSAS 18001:2007 und basiert auch auf dem Prinzip „Plan – Do – Check – Act“. Sie orientiert sich an der High Level Structure. Daraus folgt, dass eine einheitliche Struktur, einheitliche Definitionen und Begrifflichkeiten verwendet werden. Dies vereinfacht die Integration unterschiedlicher Normensysteme wie der ISO 9001 für Qualität und der ISO 14001 für Umwelt sowie die Einbeziehung des Unternehmenskontextes. Im Zentrum der ISO 45001 steht neben dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess das Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement. Zusätzlich werden die Arbeitsbedingungen bei Lieferanten und Dienstleistern sind mit berücksichtigt.
Ziel ist es:
– sichere und gesündere Arbeitsplätze vorzuhalten,
– arbeitsbedingte Risiken und Verletzungen zu minimieren
– Arbeits- und Gesundheitsschutz wirksamer zu verwirklichen
– externe Mitarbeiter, Dienstleister und Lieferanten besser zu schützen
– durch Einhalten der Gesetze im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Rechtssicherheit zu erlangen
ISO 50001 (Energiemenagementsystem)
Bei der DIN EN ISO 50001 wird in Unternehmen ein Energiemanagementsystem mit den Zielen der kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung, der Senkung der Energiekosten und der Reduzierung der Umweltbelastungen, eingeführt. Wichtig dabei ist, dass die Anwendungsbereiche und die Grenzen des Energiemanagements festgelegt und dokumentiert werden. Das Unternehmen muss den eigenen Energieeinsatz ermitteln und bewerten sowie Verbesserungsmöglichkeiten identifizieren, um den Energieeinsatz zu mindern. Die Norm basiert auf dem PDCA- Zyklus und stellt somit eine laufende Optimierung qualitätsbestimmter Elemente im Sinne eines sich ständig wiederholenden Prozesses dar, wobei das
Energiemanagement in bestehende Organisationsabläufe integriert wird.
1. Plan :
Jeder Mitarbeiter muss ein ausreichendes Verständnis über das Energiemanagementsystems haben.
Bestimmung der für die Organistion relevanten externen Themen bestimmen, um den Kontext zu verstehen,
Bestimmung und Veröffentlichung einer Energiepolitik,
Gründung eines Energiemanagement-Teams,
Ermittlung von Risiken und Chancen und Berücksichtigen von Maßnahmen zur deren Behandlung,
Durchführung einer energetischen Bewertung,
Identifizieren wesentlicher Energieeinsätze (SEUs, en: significant energy use) und Festlegen von
– Energieleistungskennzahlen (EnPIs),
– einer/von energetischen Ausgangsbasis/Ausgangsbasen (EnBs),
– notwendigen Zielen, Energiezielen und Aktionsplänen, um Ergebnisse zu erzielen, die die energiebezogene Leistung in Übereinstimmung mit der Energiepolitik der Organisation verbessern.
2. Do:
Die Kernelemente des Energiemanagementsystems müssen in Form von Aktionsplänen, Ablauf- und Instandhaltungssteuerungen kommuniziert und umgesetzt und dokumentiert werden. Außerdem müssen die energetischen Kriterien für Prozesse, Produkte, Einrichtungen oder Energiedienstleistungen aufgestellt werden. Kompetenzerwerb und -erhalt muß gewährleistet werden.
Aufstellung von Bewertungskriterien für energiebezogene Leistung, um dies bei Auslegung und Beschaffung berücksichtigen zu können.
3. Check:
Das Energiemangementsystem und die energiebezogene Leistung müssen kontinuierlich überwacht, gemessen und analysiert und bewertet werden. Ebenso werden in geplanten Abständen interne Audits durchgeführt , um die Einhaltung rechtlicher und anderer Anforderungen bezüglich ihrer Energieeffizienz, ihres Energieeinsatzes, ihres Energieverbrauchs und des EnMS zu bewerten.
4. Act:
Mittels der gewonnenen Informationen bewertet das Management das Energiemanagementsystem in Hinsicht auf die Wirksamkeit und die Effizienz. Es entscheidet gegebenfalls über notwendige Änderungen oder neue/ geänderte Ziele. Es werden Maßnahmen zum Umgang mit Nichtkonformitäten und zur fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung und des EnMS ergriffen.
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Kalibrierung
Die Kalibrierung beschreibt einen Messprozess zur Feststellung und Dokumentation von Abweichungen gemessener Werte, vom richtigen Wert bzw. Nennwert. Bei der Kalibrierung wird eine Messung ausgeführt, bei der die abgewichenen Werte mit einem exakt rückgeführten Normal verglichen werden. Ziel ist es, die Abweichung zu erkennen und aufzuzeichnen. Durch die Kalibrierung von Prüfmitteln wird ebenfalls deren Funktion und Genauigkeit überprüft und dokumentiert. Eine Kalibrierung ist besonders nach einer Reparatur oder Wartung nötig.
Kommunikation
Für jedes Unternehmen ist eine konstruktive Kommunikation zur effizienten und koordinierten Umsetzung gemeinsamer Ziele sowie der Unternehmenspolitik wichtig. Die Organisation muss somit die interne Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen und Funktionsbereichen des Umwelt- und, des Energiemanagementsystems sicherstellen. Des Weiteren muss sie die Kommunikation mit Vertragspartnern sowie den Vorgang der Annahme, Dokumentation und Beantwortung relevanter Äußerungen interessierter Kreise gewährleisten. Dadurch wird eine hohe Kommunikationsqualität erreicht. Es existieren zwei Formen der Kommunikation die externe und interne Kommunikation. Mit diesen Formen soll eine bestimmte Wirkung bzw. ein bestimmtes Verhalten erzielt werden.
Die interne Kommunikation umfasst die Kommunikation firmeninterner Mitarbeiter. Zu den Methoden der internen Kommunikation gehören regelmäßige Arbeitsteamtreffen, Rundschreiben, Anschlagbretter und Intranet.
Als externe Kommunikation bezeichnet man hingegen die Kommunikation, die an die Öffentlichkeit und an bestimmten Zielgruppen gerichtet wird. Diese Art der Kommunikation sollte dem Adressaten entsprechend formuliert sein, und die Inhalte und das Erscheinungsbild sollten dem Anlass entsprechend berücksichtigt werden.
Leitung des Laboratoriums
Generell kann jedes Labor selbst die Laborleitung bestimmen. Diese trägt die Gesamtverantwortung für das Laboratorium, so dass sie alle geforderten Aufgaben der Norm erfüllen kann. Die Beziehungen zwischen Leitung, technischem Betrieb und unterstützenden Dienstleistungen müssen beschrieben werden.
Managementhandbuch
Das Managementhandbuch ist ein systematisch gegliedertes Nachschlagewerk und kann als Gebrauchsanleitung und als Hilfestellungen für die Arbeit im Unternehmen dienen. Es beinhaltet die allgemeinen Grundsätze und die zentral organisierten Elemente eines Managementsystems und ist somit der zentrale Teil der Dokumentation. Vorteil eines Managementhandbuches ist, dass es für Mitarbeiter die Funktion einer gemeinsamen Wissensbasis hat und das Verständnis für das eigene Unternehmen fördert.
Messmittel
Messmittel müssen in geeigneten Abständen überprüft werden und dienen einer Tätigkeit, um bestimmte Messungen durchzuführen oder Messtechniken anzuwenden. Unter Messmitteln versteht man Messgeräte, eine Messeinrichtung, ein Normal, Hilfsmittel oder Referenzmaterial.
Notfallmanagement
Notfallmanagement bedeutet, die richtigen effektiven Maßnahmen in Stress und Notfallsituationen mit Hilfe von strategischen Notfallplänen sicher anzuwenden und so Umweltauswirkungen zu verhindern oder zu reduzieren.
Ein Notfallmanagement gliedert sich aus folgenden Punkten:
1. Gefahren ermitteln
Die Gefährdungspotenziale, die von einem Betrieb ausgehen können, sollten geprüft werden. Die möglichen Umweltauswirkungen sowie die mögliche Eintrittswahrscheinlichkeit sollten ermittelt werden.
2. Vorbeugende Maßnahmen festlegen
Praktikable Strategien und allgemein geltende Verhaltensregeln sollten für eine effiziente Gefahrenabwehr analysiert und aufgestellt werden, damit die Mitarbeiter diese im Notfall umsetzten können. Notfallpläne müssen in ihre Praxistauglichkeit überprüft werden und bei Bedarf überarbeitet werden. Alarmpläne sollten mit den ständigen externen Ansprechpartnern (z.B. Feuerwehr) entwickelt werden. Die erstellten Pläne sollten an zentralen Stellen im Unternehmen und an ständig besetzten Stellen bereitgelegt werden.
3. Information und Schulung aller betroffenen Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter sollten nachweislich, regelmäßig und mindestens jährlich zum richtigen Verhalten im Falle eines Eintritts von Notfallsituationen unterwiesen werden. Dabei sollte jeder Mitarbeiter in der Lage sein, mögliche Notfallsituationen mit Sofortmaßnahmen abzuwehren. Die Notfallübungen müssen so realistisch wie möglich durchgeführt werden.
4. Analyse und Überarbeitung der Notfallpläne
Eine umfangreiche Ursachenanalyse und Dokumentation der Vorkommnisse ist zwingend nötig, zudem sollte man die Aktualität der Notfalldokumente und der Unterweisung der Mitarbeiter sowie die Funktionalität und Vollständigkeit der Notfall- und Alarmpläne regelmäßig überprüfen.
Notfallplan
Ein Notfallplan ist eine Beschreibung, für alle Beschäftigten in einem Unternehmen, wie sie auf plötzlich eintretende Notfälle, verursacht durch Feuer, Unglücksfällen, Betriebsstörungen usw. schnell und angemessen reagieren können. Notfallpläne müssen übersichtlich dargestellt werden und für jeden Mitarbeiter gut auffindbar sein. Sie müssen auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden, und mindestens jährlich so realistisch wie möglich von den Beschäftigten simuliert werden.
Inhalt und Aufbau eines Notfallplanes:
1. Zuständigkeit für die Einleitung der Sofortmaßnahmen
2. Beschreibung des Notfalls
3. Zu benachrichtigte Personen und Einrichtungen
4. Vorkehrungen zur Frühwarnung sowie zur Alarmauslösung
5. Beschreibung der Sofortmaßnahme
6. Zu benachrichtigte Personen, wenn Notfall behoben wurde
OHSAS 18001 (Gültigkeit bis 03/2024 dann ISO 45001)
Die Norm der OHSAS 18001 beschreibt das Arbeitsschutzmanagement, welches auf international vereinbarten Grundsätzen beruht. Das Ziel ist die ständige Verbesserung nach dem PDCA- Zyklus und die Dezimierung der unsicheren Zustände durch die Einbeziehung in das systematisch A&G Management.
Die Leitprinzipien sind:
1. Allgemeine Anforderung zur Erfüllung der Norm
• Rechtskataster erstellen, Arbeitssicherheit ermitteln
• Gefährdungsanalyse und –beurteilung durchführen
• Arbeitsschutzziele und –programme festlegen
2. Festlegung/ Umsetzung einer angemessenen und aktuell zu
haltenden A&G-Politik mit A&G-Umsetzung
• Zuständigkeit und Verantwortlichkeit festlegen
• Mitarbeiter schulen
• Kommunikationsstrukturen schaffen
• Arbeits- und Gesundheitsschutz in alle Prozesse integrieren
• Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr organisieren
3. Verwirklichung und Betrieb eines nachhaltigen A&G-
Managementsystems
• die Umsetzung überwachen und überprüfen
• Durchführung interner und externer A&G-Audits
4. Überprüfung der Wirksamkeit des Systems
• OHSAS Management-Review
• Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen umsetzen
Produkt und Produzentenhaftung
Produkt und Produzentenhaftung sind gesetzliche Vorgaben, die einen Hersteller verpflichten, dass die Produkte, auch bei vorhersehbaren Fehlanwendungen, die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden dürfen. Eine Haftung tritt ein, wenn das Produkt bei der „Inverkehrbringung“ fehlerhaft war. Die Produkt- und die Produzentenhaftung können parallel nebeneinander angewendet werden.
Vertragliche Ansprüche:
Die vertraglichen Ansprüche sind Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus der positiven Vertragsverletzung. Sie bedingen, dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anspruchsteller und dem Anspruchsgegner vorliegen muss.
Außervertragliche Ansprüche:
Die außervertraglichen Ansprüche sollen dem Geschädigten helfen seine Rechte gegen Unternehmen durchzusetzten. Die elementarsten außervertragliche Ansprüche sind, die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die deliktische Haftung oder die Haftung aufgrund Spezialgesetze.
Produzentenhaftung:
Kommt es zu einer Schädigung des Verbrauchers, weist der §823 BGB dem Geschädigten Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger zu.
Die Produkthaftung beschreibt im Fall eines fehlerhaften Produkts, dass der Hersteller haften muss, auch wenn ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung).
Bei einer Fehlanwendung haftet, der Hersteller des fertigen Endprodukts, der Zulieferer eines Teilprodukts, der Importeur eines Produkts und der Händler als Scheinhersteller. 10 Jahre nach Inverkehrbringung erlischt die Haftung des Produkts. Ausnahmen der Produkthaftungen sind gegeben, wenn
– der Hersteller das fehlerhafte Produkt nicht in Verkehr gebracht hat,
– der Fehler nach der Inverkehrbringung entstanden ist,
– das Produkt nur für den privaten Eigebedarf gefertigt wurde,
– der Produktfehler auf einer zwingenden Rechtsvorschrift beruht oder
– der Fehler unmöglich erkannt werden konnte.
Prozesslandschaft
Eine Prozesslandschaft verschafft Unternehmen eine optimale Übersicht in Form einer grafischen Darstellung über ihr Qualitätsmanagement, da sie alle Unternehmensprozesse beinhaltet. Durch eine Erstellung einer Prozesslandschaft erfüllen Unternehmen die Anforderungen der DIN EN ISO 9001. Besonders neuen Mitarbeiter bietet die Prozesslandschaft Vorteile, da sie sich in dem gegebenen systematischen Überblick schnell und gut zurechtfinden können. In einer abgewandelten Form können Prozesslandschaften auch sehr nützlich für Kunden sein; denn sie erlangen einen Überblick über die ablaufenden Prozesse.
Prüfmittel
Prüfmittel finden Gebrauch in den Bereichen der Sicherstellung der Produktqualität. Man unterscheidet zwischen Messgeräte, Lehren und Hilfsmitteln. In dem Gebiet der Messtechnik bezeichnet man die Prüfmittel als technische Mittel zur Prüfung von Messmitteln.
Prüfung elektrischer Anlagen
Jeder Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern nur Arbeitsmittel zu Verfügung stellen, die die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes erfüllen. So hat ein Unternehmen die Pflicht zur Überwachung und Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- / Betriebsmittel und ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen. Unter elektrischen Betriebsmitteln versteht man generell ein elektrisches Bauelement, eine Baugruppe oder ein Gerät einer elektrischen Anlage. Es müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, um zu überprüfen, ob gegebenenfalls Mängel vorhanden sind und um diese zu beheben. Werden diese Fristen nicht eingehalten droht eine Entbindung des Vertragswerkes sowie im Schadenfall haftbar gemacht zu werden. Bestimmte Normen und Regeln müssen eingehalten bzw. beachtet werden, wie z.B.:
– TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
– TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen
– TRBS 1203 – Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – 3.1 Elektrische Gefährdungen
– VDE 0701-0720 – Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung
elektrischer Geräte
– VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen
– VDE 0113-1 – Sicherheit von Maschinen – Elektrischen Ausrüstungen von Maschinen
Prüfnormal
Das Prüfnormal beschreibt einen Vergleichsgegenstand, ein Vergleichsmaterial oder präzises Messgerät, das zur Kalibrierung anderer Messgeräte dient. Normale, die die höchsten Anforderungen erfüllen (Primärnormale), sind nationale oder internationale Normale. Diese sind die gesetzlich verbindlichen Grundlagen für die entsprechende physikalische Größe. Dadurch wird eine weltweit einheitliche Forderung garantiert und die Einhaltung gesetzlicher Forderungen im geschäftlichen Verkehr gesichert. Wenn Normale in einem Betrieb häufig verwendet werden, werden diese der Wichtigkeit nach geordnet. Routinemäßig verwendete Gebrauchsnormale werde zyklisch durch ein Bezugsnormal kalibriert. Diese müssen jedoch auf die nationalen Normalen zurückgeführt werden.
Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)
Der Qualitätsmanagementbeauftragte ist für die ordnungsgemäße Führung, Umsetzung, Weiterentwicklung und stetige Überwachung des Qualitätsmanagementsystems verantwortlich. In dieser Funktion ist er zentraler Ansprechpartner in allen Bereichen des Qualitätsmanagements (für Mitarbeiter, die oberste Leitung und externe Kunden). Die wichtigsten Aufgaben, denen er nachgehen muss, sind unter anderem
– der obersten Leitung kontinuierlich über die Leistung und die Notwendigkeit zur Verbesserung
des QMS zu berichten,
– die Kundenanforderungen in der Organisation durchzusetzen und zu stärken,
– Verbesserungsprojekte im Hinblick auf das Qualitätsmanagement voranzutreiben,
– die QM-Nachweisdokumentation sicherzustellen,
– die Planung und Auswertung von internen Audits sowie
– die Auswahl und die Bewertung von Lieferanten.
Qualitätskontrollkarte
Die Qualitätskontrollkarte wird in Form eines Schaubilds oder eines Datenblattes dargestellt und im Qualitäts-management zur Auswertung von Prüfdaten angewendet. Sie ist ein wichtiges Dokumentationswerkzeug und Überwachungsinstrument in der statischen Prozesslenkung und visualisiert den zeitlichen Verlauf einer Messgröße bzw. eines Prozessergebnisses. Dabei werden z.B. Stichprobenmittelwerte und Stichprobenstandardabweichungen eines Werkstückmaßes grafisch dargestellt und Warn- und Eingriffsgrenzen eingezeichnet. Man unterscheidet zwischen Qualitätskontrollkarten für variable Merkmale und für attributive Merkmale.
Qualitätssichernde Maßnahmen
Als qualitätssichernde Maßnahmen bezeichnet man geplante und systematische Maßnahmen und Tätigkeiten, die gewährleisten, dass Produkte oder Dienstleistungen den festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen. Mit den Maßnahmen versucht man eine konstante Produktqualität aufrechtzuerhalten. Beispiele für qualitätssichernde Maßnahmen sind:
– Mitarbeitern wird ein gut strukturiertes und gut lesbares Einarbeitungskonzept vorgelegt, damit sie sich schnell mit
dem Konzept identifizieren können und sich weniger Fehlerquellen bilden.
– Führungskräfte werden zum Thema Personalentwicklung geschult und beraten.
– Kundenbefragungen und ein Beschwerdemanagement werden entwickelt, um mögliche Verbesserungsvorschlage
oder Mängel an der Ware zu ermitteln.
– Mitarbeiter werden befragt und bei wichtigen Entscheidungen einbezogen.
– Mitarbeiterbeurteilungs- und Fördergespräche werden eingeführt, um Ideen und Vorschläge der Mitarbeiter in neue
Vorhaben und Prozesse mit einfließen zu lassen.
Rechtskataster
Unter einem Rechtskataster versteht man ein standortgebundenes Verzeichnis relevanter Rechtsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Gesetzen, Regeln, Satzungen etc. Mit Hilfe eines solchen Katasters kann man:
– Gesetze, Verordnungen, BG-Vorschriften, etc. verwalten,
– Forderungen aus DIN EN ISO 14001, EMAS, aus dem Arbeitsschutz, ISO 45001 (vormals:OHSAS 18001) und DIN EN ISO 50001 erfüllen,
– eine Liste mit den aktuell zutreffenden Rechtsvorschriften erstellen,
– die Rechtssicherheiten verbessern,
– Genehmigungen verwalten.
Referenzmaterial
Referenzmaterialein sind unverzichtbar, um die Richtigkeit und Zuverlässigkeit von Messergebnissen sicher zu stellen. Sie gewährleisten die Rückführung von Messergebnissen auf anerkannte Standards sowie die Ermittlung der Messunsicherheit. Für akkreditierte und zertifizierte Prüf- und Kalibrierlaboratorien ist der Einsatz von Referenz-materialien in dem Bereich der Qualitätssicherung verbindlich. Um die Genauigkeit oder die Vergleichbarkeit von Ergebnissen zu analysieren, ist die Qualität der Materialien von enormer Bedeutung. Definierte Referenzmaterialien werden von Behörden oder international anerkannten Instituten hergestellt (zertifizierte Referenzmaterialien).
Ringversuche
Ringversuche werden von mehreren Unternehmen vorgenommen und dienen der externen Qualitätssicherung und Qualitätsüberwachung von Laboratorien. Dabei wird ermittelt, ob eine angemessene Qualität der Analytik vorhanden ist und ob die Routineabläufe in den Laboren diese Qualität gewährleisten können. Um die richtigen Ergebnisse von Ringversuchen zu erlangen, gibt es genaue Vorgaben z.B. zur Probenherstellung, für Maßnahmen zur Vermeidung von Absprachen, zur Festlegung der konventionellen richtigen Werte und Methoden zur Aus- und Bewertung der Ringversuche. Prinzipiell werden identische Proben mit identischen Verfahren oder mit unterschiedlichen Verfahren untersucht, dadurch können die getesteten Labore miteinander verglichen werden und die analytische Leistung (die Messgenauigkeit) der einzelnen Labore ermittelt werden. Eine Teilnahme an Ringversuchen ist für Labore vorgeschrieben.
Sicherheitsbeauftragter
Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt die Leitung bei der Durchsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz, bei Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen. Jedes Unternehmen sollte einen ehrenamtlich arbeitenden Sicherheitsbeauftragten ernennen. Jedoch kann er niemals einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzen, da die notwendigen Qualifizierungen nicht vorhanden sind. Die wesentlichsten Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sind, die Beschäftigten eines Betriebes auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hinzuweisen, Hinweise und Empfehlungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes zu geben, Arbeitsabläufe und -bereiche zu organisieren sowie Gefahrenpotenziale festzustellen und zu beseitigen.
Sicherheitsdatenblätter (SDB)
Sicherheitsdatenblätter liefern dem Benutzer wichtige sicherheitsbezogene Informationen über Substanzeigenschaften, auftretende Gefahren, Maßnahmen zu Präventionen und sicherer Handhabung des Stoffes oder des Gemisches. Bei einer Lieferung oder Inverkehrbringung eventueller gefährlicher Substanzen müssen SDB immer mitgesendet werden. Auf den SDB befindet sich eine REACH- Nummer (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), der Verwendungszweck und mögliche Gesundheitsrisiken. Die REACH-Nummer dient dazu, den Werdegang der Chemikalien zu verfolgen und die Einhaltung von den EU Richtlinien zu überprüfen. Sicherheitsdatenblätter müssen regelmäßig bei neuer Rechtsgrundlage überarbeitet werden.
Sicherheitsfachkraft (SiFa)
Eine Sicherheitsfachkraft ist ein (inner-) betrieblicher Berater und unterstützt die Leitung bei der Durchsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie bei der ordnungsgemäßen Benutzung vorgeschriebener Schutzvorrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Die Aufgaben einer Sicherheitskraft sind unter anderem den Arbeitgeber und die Beauftragten über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten, die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen. Er muss die persönlichen Schutzaus-rüstungen erklären und warten, die Arbeitsbedingungen des Betriebs beurteilen, die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel überprüfen, die Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und Mitarbeiter zu Sicherheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz schulen.
Stoffströme
Erst mit der Kenntnis der Stoff- und Energieflüsse im Unternehmen können wirkungsvolle Maßnahmen und Programme eingeleitet und umgesetzt werden, um den Verbrauch an Ressourcen so gering und effizient wie möglich zu halten. In einem prozessorientierten Managementsystem bilden die Prozessbilanzen immer das Resultat einer stofflichen und energetischen Bilanzierung. Will man eine solche Prozessbilanz erstellen, ist eine Zuordnung der Stoff- und Energie-ströme zu den einzelnen Prozessabschnitten ratsam. Stoffstromanalysen sind eine gute Basis zur Analyse der betrieblichen Umweltauswirkungen im Rahmen des betrieblichen Umweltmanagements sowie eines Energie-managements. Bei der Durchführung einer Stoffstromerfassung wird von einer komplett empirischen Erfassung aller Stoff- und Energieströme und -bestände ausgegangen. Die daraus entstandenen Bilanzen können sich auf ganze Unternehmensprozesse (Materialbearbeitung) oder auf einzelne Anlagen (Heizung, Maschinen) beziehen. Es sind zwei Arten von Modellen möglich die statische Modellierung und die dynamische Modellierung. Bei der statischen Modellierung werden die Stoffströme in Zyklen (z.B. Abfallströme) berechnet. Es wird dafür ein Prozessmodell auf Basis definierter Input-Output-Bestandsgrößen erstellt. Die dynamische Modellierung hingegen ergänzt das statische Prozessmodell um zeitabhängige Faktoren. Stoff- und Energiebilanzen werden oft in Flußdiagrammen dargestellt (z.B. ein Sankey- Diagramm).
Technische Leitung (Labor)
Die technische Laborleitung widmet sich den Aufgaben der Planung und der Organisation aller Arbeitsabläufe innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches. Sie braucht ein gutes technisches Verständnis und ist für den Einkauf und Bereitstellung von Arbeitsmitteln verantwortlich. Sie ist für die die Verteilung der Aufgaben an die Mitarbeiter und Planung der Arbeitsabläufe, die Analyse und Bewertung der Untersuchungsmethoden sowie die Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen zuständig.
Überwachungsbedürftige Anlagen
Überwachungsbedürftige Anlagen sind Anlagen, die eine besondere Überwachungspflicht des Betriebs benötigen, da diese ein hohes Gefahrenpotential also ein hohes Risiko an folgenschweren Unfällen bieten. Für die Beschaffung, die Einrichtung, die Montage und den Betrieb solcher Anlagen müssen Unternehmen spezielle Vorschriften zu Grunde liegen. Auf Grund der hohen Gefahrenpotentiale, ist bei bestimmte Anlagetypen eine Genehmigung durch die Gewerbeaufsicht notwendig. Beispiele für überwachungsbedürftige Anlagen sind Druckgeräte (Dampfkessel), Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen oder Aufzugsanlagen.
Umweltaspekte
Die Ermittlung und ständige Bewertung der betriebsspezifischen Umweltaspekte ist ein zentraler Bestandteil eines jeden Umweltmanagementsystems. Jede Firma sollte die von ihr ausgehenden Umweltaspekte ermitteln und bewerten. Nutzbringende Möglichkeiten zur Aspektermittlung sollten festgelegt und dokumentiert werden. Das Ziel ist es, die bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt zu identifizieren und diese durch die jeweiligen Umweltprogramme kontinuierlich in ihrer Umweltrelevanz zu reduzieren. Unter einer Umweltauswirkung versteht man jede Veränderung der Umwelt, ob günstig oder ungünstig, die vollständig oder teilweise durch die Herstellung der Produkte, das Ergebnis der Tätigkeit und der Dienstleistungen der Organisation hervorgerufen wird. Man unterscheidet zwischen den direkten Umweltaspekten (selbst erzeugte Emissionen, Abwässer oder Verbrauch von Rohstoffen) und den indirekten Umweltaspekten (das Ergebnis der Interaktion eines Unternehmens z.B. Design und Entwicklung, Verpackung und Transport). Die Norm DIN EN ISO 14001 und die EMAS fordern, dass die Umwelt ständig im Augenmerk bleiben muss und dass jede Firma Umweltaspekte festlegen, in bestimmte Kriterien einstufen und diese bewertet und ermittelt werden müssen. Die Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte unterteilt sich in sechs Teilschritten:
1. Schritt: Festlegung von Bewertungskriterien
• Energieverbrauch (Strom/ Gas)
• Einsatz von Gefahrstoffen
• Rohstoffverbrauch
• Abwasserbelastungen (direkt/indirekt)
• Auflagen aus Gesetzen
2. Schritt: Festlegung der Einstufungskriterien
3. Schritt: Festlegung der jeweiligen Umweltaspekte mit Input und Output
4. Schritt: Festlegung der Einstufungsgrenzen
5. Schritt: Durchführung der Umweltaspekteinstufung
6. Schritt: Ableitung von Zielen und Programmen aus den ermittelten Umweltaspekten
Umweltmanagementbeauftragter (UMB)
Der Umweltmanagementbeauftragte ist für die ordnungsgemäße Einführung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems verantwortlich. Dazu muss er für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sorgen. Die Aufgaben eines Umweltmanagementbeauftragten sind unter anderem
– die Umweltschutzmaßnahmen innerhalb des Unternehmens zu verbessern,
– die Pflege der umweltrelevanten Dokumentationen,
– regelmäßig zu kontrollieren, ob die Aspekte des Umweltmanagementsystems im Betrieb eingehalten werden,
– Mitarbeiter zu schulen und zu informieren,
– Berichterstattung und Weiterleitung von Verbesserungsvorschlägen an die oberste Leitung und
– interne und externe Audits durchzuführen.
Verfahrensanweisungen
Verfahrensanweisungen haben eine handlungsanleitende und verbindliche Eigenschaft und beschreiben, wie man Tätigkeiten oder Prozesse konkret ausführen muss, um die angestrebte Qualität zu erlangen. Sie haben das Ziel die Durchführungen von Tätigkeiten oder Prozessen nachhaltig zu stabilisieren und zu vereinfachen. Außerdem sind sie wichtiger Bestandteil der Qualitätsmanagement-Dokumentation und dienen zum Nachweis aller erforderlichen Prozesse und Abläufe, die im Unternehmen zum Qualitätsmanagement gehören. Verfahrensanweisungen gelten für alle Mitarbeiter als verbindlich und sollten deswegen betriebsspezifisch festgelegt werden.
Die Vorteile dieser Anweisungen sind, dass
– die Anforderungen, die die Kunden an das Unternehmen haben, sicher gestellt werden,
– eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Zuständigkeiten und Bereichen gesichert ist,
– eine erleichterte Einarbeitung in neue Arbeitsfelder,
– eine Einweisung neuer Mitarbeiter gegeben ist und
– die Verfahrensanweisungen als Unterlage für die Bestimmung möglicher Verbesserungsmöglichkeiten dienen
können.
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Zertifizierung
Eine Zertifizierung beschreibt die Bestätigung durch eine unparteiische dritte Seite bezogen auf Produkte, Prozesse, Systeme und Personen als Konformitätsaussage. Sie sagt aus, dass
– ein angemessenes Vertrauen besteht,
– ein ordnungsgemäßes Erzeugnis, Verfahren oder Dienstleistung vollbracht wurde,
– die Norm eingehalten wurde und
– es sich um ein qualitativ hochwertiges und produktives Institut handelt.
Das geprüfte Institut muss in allen Aspekten der bestimmten vorgeschriebenen Norm zu Grunde liegen und über ein Qualitätsmanagement-System verfügen.
Zertifizierungsaudit
Das Zertifizierungsaudit wird von eine qualifizierten und unabhängigen Zertifizierungsstelle erstellt. Dabei werden in einem Audit überprüft, ob die Forderungen der Norm erfüllt wurden. Das Zertifikat ist drei Jahre gültig, nach deren Ablauf ein erneutes Zertifizierungsaudit durchgeführt werden muss. Die Zertifizierungsstelle wiederholt jährlich Audits, um die Leistungsfähigkeit des eingeführten Systems zu überprüfen.